Steuerbonus für energetische Sanierungen
Noch bis 2029 können Sie bis zu 20% der Sanierungskosten geltend machen, wenn Sie ihre Fenster und Außentüren tauschen.
Was wird gefördert?
Sanierungskosten bis max. 200.000 EUR inkl. aller Arbeits- und Materialkosten von Fachbetrieben wie der Schreinerei Heidenreich.
Förderhöhe: bis zu 20%, also max. 40.000 EUR werden über drei Jahre mit einem Steuernachlass erstattet. Die Einkommenssteuer wird im ersten und zweiten Jahr um 7% und im dritten Jahr um 6% der förderfähigen Kosten reduziert.
Es ist kein Energieberater notwendig!
Die Beantragung erfolgt mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung nach Abschluss der Sanierung.
Wer bekommt die Förderung?
- alle Privateigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser/Eigentumswohnungen
innerhalb der EU - Immobilienbesitzer aller Einkommensklassen
- Gebäude muss bei der Durchführung der Sanierung älter als 10 Jahre sein
- Sanierung muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
(Bescheinigungen der durchgeführten Maßnahmen und Rechnungen
sind vorzulegen) - Aufwendungen dürfen nicht bereits nach §35a EStG „Steuerermäßigung von
Handwerkerleistungen“ geltend gemacht worden sein - nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen von KfW oder BAFA
Rechenbeispiel: Fenstersanierung
- Fenstersanierung mit Kosten von 50.000 EUR
- Reduzierung der Einkommenssteuer um 20% der Sanierungskosten
= Steuerersparnis von 10.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren: - … im 1. Jahr 7% = 3.500 EUR
- … im 2. Jahr 7% = 3.500 EUR
- … im 3. Jahr 6% = 3.000 EUR
Weitere Informationen zum Sanierungs-Bonus: Erläuterung des Förderprogramms.
Schritt 1: Kostenloses Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch in der Schreinerei Heidenreich
Schritt 2: Sanierung beauftragen
Bestellung Ihrer zukünftigen Lieblingsfenster und Türen
Schritt 3: Förder- Einreichung
im Zuge der nächsten Einkommenssteuererklärung
Hier geht es zum kostenlosen Erstgespräch:
Ihr Ansprechpartner:
Günter Heidenreich
Tel. 09201 – 9174415